Die grün-geführte Landesregierung bringt ein umfassend überarbeitetes Landesnichtraucherschutzgesetz auf den Weg – ein wichtiger Schritt für mehr Gesundheitsschutz im Alltag und ein klares Signal für Prävention. Besonders Kinder, Jugendliche und vulnerable Gruppen sollen künftig deutlich besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.
Ein Gesetz für drinnen und draußen
Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 2007. Mit der Novelle wird der Schutzbereich deutlich erweitert. Erstmals werden E-Zigaretten, Tabakerhitzer und andere nikotin- oder cannabishaltige Erzeugnisse vollständig in das Gesetz aufgenommen.
Neu sind zudem klare Regeln und Rauchverbote für Außenbereiche wie:
- Spielplätze
- Bus- und Bahnhaltestellen
- Schulhöfe
- Zoos, Freizeitparks und Freibäder
Auch die Bußgelder werden auf bis zu 200 Euro, bei Wiederholung auf bis zu 500 Euro erhöht – ein wichtiges Signal für spürbaren Vollzug.
Schutz in Innenräumen bleibt zentral – klare Regeln für die Gastronomie
Das Rauchen bleibt grundsätzlich in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen verboten. In der Gastronomie können Rauchernebenräume weiterhin existieren, allerdings nur mit Zutritt für Volljährige. Bereits am Eingang muss deutlich darauf hingewiesen werden – ein weiterer Schritt für Transparenz und Jugendschutz.
Bürgerforum wirkt erstmals am Gesetz mit
Das Besondere am neuen Nichtraucherschutzgesetz: Zum ersten Mal in Baden-Württemberg wurde ein Bürgerforum unmittelbar in ein Gesetzgebungsverfahren eingebunden. 51 zufällig ausgewählte Bürger*innen haben gemeinsam mit Expert:innen Empfehlungen erarbeitet. Einige davon finden sich im Gesetzentwurf wieder. Parallel dazu hatten sich zudem 35 Verbände in der Anhörung beteiligt.
Petra Krebs, Sprecherin für Gesundheit: Dieser Entwurf ist das Ergebnis langer und anspruchsvoller Verhandlungen. Wir Grüne und auch der Bürgerrat hätten sich weitergehende Regelungen gewünscht. Aber es ist ein Kompromiss, der den Gesundheitsschutz deutlich voranbringt – vor allem für Kinder und Jugendliche. Denn genau sie stehen im Zentrum dieser Novelle: Gesundheitlich, weil sie besonders gefährdet sind. Sozial, weil frühe Prägungen über ein ganzes Leben wirken.
Mit dieser Novellierung setzen wir deshalb ein klares Zeichen: Baden-Württemberg schützt Gesundheit, bevor Krankheit entsteht. Wir schaffen verlässliche Regeln für saubere Luft und gesunde Lebensräume.