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Recht auf öffentliche Stellungnahme und Mitbestimmung der Studierenden bleibt ohne Einschränkung erhalten

Die Verfassten Studierendenschaften haben weiterhin das Mandat zur Teilnahme an der gesellschaftlichen Willensbildung und zur Förderung der politischen Bildung

Die Verfassten Studierendenschaften haben weiterhin das Mandat zur Teilnahme an der gesellschaftlichen Willensbildung und zur Förderung der politischen Bildung.

Fraktion

Alexander Salomon, MdL: Es ist wichtig und notwendig, dass sich Studierenden aktiv in soziale, wirtschaftliche und kulturellen Fragen einbringen – auch über hochschulpolitische Fragen hinaus „Mit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften im Jahr 2012 haben wir den Studierenden im Land eine starke Stimme gegeben. Uns war und ist besonders wichtig, dass die Studierendenschaft insbesondere auch gegenüber der Öffentlichkeit Stellung nehmen kann. Dieses Recht ist in Paragraph 65 (3) des Landeshochschulgesetzes angelegt und bleibt ohne Einschränkung erhalten. Es ist wichtig und not wendig, dass sich Studierenden aktiv in soziale, wirtschaftliche und kulturellen Fragen einbringen – auch über hochschulpolitische Fragen hinaus. In den Verhandlungen mit der CDU haben wir verhindert, dass die Mitbestimmung der Studierenden durch eine Einschränkung auf ein rein hochschulpolitisch definiertes Mandat beschnitten wird. Das wäre in der Tat ein tiefgreifender Einschnitt in der Arbeit der Studierendenschaften gewesen“, erklärt Alexander Salomon, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion. Im Ergebnis werde durch die neue Fassung des Absatz 4 nur verdeutlicht, dass eine allgemeinpolitische Betätigung der Verfassten Studierendenschaft unzulässig sei. Dies galt auch bislang schon und ist seit langem höchst richterlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 1979 festgestellt, dass ein allgemeinpolitische Mandat, verstanden als nachhaltige und uneingeschränkte Äußerung zu allgemeinpolitischen Meinungen und Forderungen, gegen das Grundgesetz verstößt (BVerwGE 59, 231 - 7 C 58/78). In der Praxis wurde das politische Mandat mitunter im Sinne dieses allgemeinpolitischen Mandats fehlgedeutet. „Wir nutzen deshalb die ohnehin anstehende  Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes, um eine Präzisierung vorzunehmen. Neben der Umsetzung der sich aus dem Verfassungsgerichtshof ergebenden Änderungen setzen wir in der Novelle insbesondere auf Verbesserungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. So wollen wir Promovierenden eine stärkere Stimme in den Hochschulgremien geben und die Tenure-Track-Professur familienfreundlicher machen. Bezüglich des Mandats der Studierendenschaft setzen wir den Koalitionsvertrag um und orientieren uns an anderen Ländern. Entscheidend ist, dass sich in der Praxis die Handlungsmöglichkeiten der Studierendenschaften nicht verändern. Die Verfassten Studierendenschaften haben weiterhin das Mandat zur Teilnahme an der gesellschaftlichen Willensbildung und zur Förderung der politischen Bildung - es werden keine Kompetenzen, sondern ein Begriff gestrichen. Die Studierendenschaften können und werden sich auch weiterhin zu Fragestellungen äußern, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft beschäftigen. Und das ist auch gut so“, betont Salomon.