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Bessere Bedingungen für Promovierende schaffen

Der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion Grüne, Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, ruft Hochschulen und Promovierende auf, sich an einem Konsultationsprozess auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg zu beteiligen. In der Online-Beteiligung, die bis 7. Juli läuft, geht es um Eckpunkte zur Qualitätssicherung im Promotionsverfahren. „Es ist richtig, das Thema Promotionsverfahren mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes anzugehen. Dabei geht es mir weniger um einzelne Plagiatsfälle, sondern darum, Promovierenden und Hochschulen einen guten Rahmen für Promotionsverfahren zu bieten“, betonte Schmidt-Eisenlohr. Zu diesem Rahmen zählten Bausteine wie die Promotionsvereinbarung, in der die Betreuungsleistung der Hochschule klar definiert sei, wie auch die Leistungen der Doktorandinnen und Doktoranden, die kollegiale Auswahl der Promovierenden und die Schaffung von Ombudspersonen. Schmidt-Eisenlohr zeigte sich erfreut, dass das Wissenschaftsministerium nach dem Gesetz zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft wieder eine Vorreiterrolle bei der Beteiligung der Bürgerschaft übernommen hat. Die vom Wissenschaftsministerium vorgelegten Eckpunkte stoßen an den Hochschulen auf großes Interesse, berichtete Kai Schmidt-Eisenlohr nach einem Fachgespräch der Fraktion Grüne mit 50 Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen und Verbänden: „Die lebhafte Diskussion bei unserem gut besuchten Fachgespräch hat gezeigt, wie vielfältig die Promotionsbedingungen an den einzelnen Hochschulen und in den verschiedenen Fächern sind. Gesetzliche Regelungen zur Qualität der Promotionsverfahren müssen eine Balance dazwischen finden, hohen Qualitätsstandards für Promotionsverfahren festzuschreiben und gleichzeitig die Vielfalt und Flexibilität der Promotionsverfahren nicht in Frage zu stellen.“ Aus Sicht von Schmidt-Eisenlohr, so sein Fazit nach dem Fachgespräch, sind Ergänzungen in den Eckpunkten notwendig. Bei der Durchlässigkeit auf dem Weg zur Promotion für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder der DHBW gebe es noch offene Fragen. Auch die Besonderheiten der medizinischen Promotion müssten berücksichtigt werden. Zu prüfen sei, ob das geplante Promovierendenkonvent ausreicht, um Promovierenden eine „starke Stimme“ zu geben, wie es in den Eckpunkten geplant ist. Zum Beteiligungsportal Die ausführliche Dokumentation des Fachgesprächs am 4. Juni 2013 finden Sie hier.