Klage gegen Finanzausgleich birgt hohe Risiken

Der Länderfinanzausgleich hat laut Muhterem Aras, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne im Landtag, in der heutigen Form keine Zukunft, sondern müsse grundlegend geändert werden. „Doch im Gegensatz zu der FDP-Fraktion, die als einzige Lösung den Gang vor das Bundesverfassungsgericht sieht, setzen wir Grüne uns für eine umfassende Reform ein, die das Interesse des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt. Die FDP dagegen nimmt mit ihrer Forderung das Risiko in Kauf, dass Baden-Württemberg nach der Klage mehr zahlen könnte, als heute“, kritisiert Aras die reißerische Argumentation der Liberalen. Es sei laut Muhterem Aras gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Finanzkraft der Kommunen stärker in die Berechnung des Ausgleichs einbeziehen würde. „Die baden-württembergischen Kommunen stehen sehr gut da, im Gegensatz zu den hessischen und bayerischen - aufgrund dieser starken Finanzkraft könnte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass Baden-Württemberg letztlich mehr Geld in den Ländertopf einzahlen muss“, gibt Aras zu Bedenken. „Die FDP zeigt mit ihrer Forderung ein weiteres Mal, dass sie ausschließlich auf Krawall aus ist. Eine kluge Politik im Interesse unseres Landes sieht anders aus“, so Aras weiter. Die grün-rote Landesregierung habe nach Abwägung der Chancen und Risiken einer Klage völlig richtig entschieden, sich vorerst nicht an der Klage von Bayern und Hessen zu beteiligen, sondern auf ein Reformkonzept zu setzen. „Für die Fraktion Grüne im Landtag ist völlig klar, dass sie keine Regelung unterstützt, die dem Land schadet, sondern die für Geber- und Nehmerländer Anreize schafft, die eigenen Einnahmen zu verbessern. Beim bisherigen System fehlen diese völlig“, so die Finanzexpertin der Landtagsgrünen. Informationen zum Länderfinanzausgleich Die Finanzkraft der einzelnen Bundesländer ist höchst unterschiedlich. Während schwache Infrastrukturen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in einem Bundesland mindern können und sich damit negativ auf die Steuereinnahmen auswirken, begünstigen in anderen Ländern geographische Vorteile, eine hohe Siedlungsdichte oder historisch bedingte Strukturvorteile die Steuereinnahmen. Alle Länder haben jedoch die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Daher greift sowohl im Verhältnis von Bund und Ländern als auch im Verhältnis der Länder untereinander das Solidaritätsprinzip. Dementsprechend sieht die Verfassung eine Korrektur der Einnahmenverteilung zwischen den Ländern vor. Ziel ist es, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Gezielte Hilfen des Bundes an die finanzschwachen Länder im vertikalen Finanzausgleich ergänzen dies. Baden-Württemberg gehört ebenso wie Hessen traditionell zu den Geberländern im Länderfinanzausgleich. Bayern hat sich seit Ende der 80er Jahre zum Geberland entwickelt, andere wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg haben sowohl Ausgleichszahlungen geleistet als auch von der Korrektur der Verteilung profitiert. Traditionelle Nehmerländer sind Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, das Saarland, Bremen sowie die neuen Bundesländer, die seit 1995 am Finanzausgleich partizipieren. Das bestehende System des Länderfinanzausgleichs läuft 2019 aus. Ziel der baden-württembergischen Landesregierung ist es, in einer umfassenden Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bis 2020 ein gerechteres und transparenteres Verteilsystem zu erreichen. Dafür sollen die anderen Länder und der Bund gewonnen und ein breiter politischer Konsens angestrebt werden. Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg