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Landtag verabschiedet Klimaschutzgesetz

Am Mittwoch verabschiedete der Landtag mit großer Mehrheit das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg. Darin verpflichtet sich das Land, die Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis 2020 um mindestens 25% und bis 2050 um 90% zu verringern. Baden-Württemberg ist damit nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das sich gesetzlich zur Reduktion von Treibhausgasen verpflichtet. Der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes war ein umfassender und beispielhafter Beteiligungsprozess vorausgegangen. „Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wird ein konkretes Maßnahmenpaket verabschiedet“, so der klimapolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE im Landtag Bernd Murschel. „Wir setzen die Ziele und zeigen den Weg, sie zu erreichen. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die Beteiligten aus Politik, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft.“ Damit sei ein Schlüsselprojekt der grün-roten Landesregierung verwirklicht. Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die die Rahmenbedingungen von  der Politik vorgegeben werden müssen. „Heute erhält der Klimaschutz gleichberechtigt zu anderen Schutzgütern wie Biodiversität oder Wasserschutz endlich Gesetzesrang und wird zu einer weiteren Leitlinie des politischen Handelns.“  Diese werden damit auch in  die vielfältigen Planungsprozesse auf kommunaler Ebene hineinwirken und sind bei den Abwägungsprozessen gleichberechtigt zu berücksichtigen. "Im Rahmen unserer Technologieführerschaft kommt dem Land Baden-Württemberg in Deutschland und Europa eine besondere Verpflichtung zu. Diese wollen wir wahrnehmen und die Reduzierung der Treibhausgase quer durch alle Ressorts umfassend verfolgen“, so Murschel. „Der Klimaschutzgrundsatz gilt für alle Bereiche und wird damit den Planungsprozessen sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene eine neue Qualität geben.“ Bereits in der Entstehungsphase des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses intensiv einbringen. Der Landtag wird die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen und das Klimaschutzkonzept anpassen und  fortschreiben.