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Kein Atom-Ausbau nahe Baden-Württemberg

Filius / Raufelder: „Leistungserhöhung im Atomkraftwerk Gundremmingen ist nicht genehmigungsfähig“ Keine Chance hat die von RWE beantragte Leistungserhöhung für das Atomkraftwerk im bayerischen Gundremmingen, nahe der Grenze zu Baden-Württemberg, davon ist die Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg überzeugt. „Das bayerische Umweltministerium darf dem Plan der RWE nicht zustimmen, weil die Leistungserhöhung nach dem Atomgesetz nicht genehmigungsfähig ist“, betonten die Abgeordneten Jürgen Filius, rechtspolitischer Sprecher, und Wolfgang Raufelder, energiepolitischer Sprecher. „Die Rechtslage ist eindeutig: das Atomgesetz ist eine fast unüberwindbare Hürde für die Leistungserhöhung. Dass eine 29 Jahre alte Anlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, wird niemand bezweifeln. Diesen technischen Stand fordert das Atomgesetz aber. Ohne umfangreiche Nachrüstungen darf das bayerische Umweltministerium als zuständige Behörde die Leistungserhöhung nicht bewilligen“,  fasste Jürgen Filius die rechtliche Lage zusammen. „Ich gehe davon aus, dass sich die bayerische Staatsregierung an das Recht hält und die Leistungserhöhung untersagt. Die Frage der Sicherheit ist zu ernsthaft, um sich über Vorschriften hinweg zu setzen. Es wäre gegebenenfalls die Aufgabe des Bundes als Rechtsaufsicht, gegen eine Erhöhung einzuschreiten“, forderte Wolfgang Raufelder. Hintergrund ist die Antwort des baden-württembergischen Umweltministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion Grüne. Darin führt das Ministerium aus, dass die vom § 7 Abs. 1 Atomgesetz vorgesehene Prüfung der Leistungserhöhung für das Atomkraftwerk Gundremmingen „weitgehend nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“ erfolgen muss.