Sicherheit und Justiz

Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Bundesverfassungsgericht hat die rechtlichen Grundlagen für automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen in drei Bundesländern für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind Regelungen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die alten Vorschriften sind demnach bis Ende des Jahres größtenteils übergangsweise weiter anwendbar, siehe: (Az. 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 3187/10)

Dazu erklärt Uli Sckerl, innenpolitsicher Sprecher der Fraktion: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung klargestellt: Eine massenhafte automatische Kennzeichenerfassung verletzt die Grundrechte der Betroffenen – auch wenn die Daten schnell wieder gelöscht werden.“ Dieses Urteil stärke den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Sckerl ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht reagiert in seiner Rechtsprechung auch auf den Einsatz moderner Datenverarbeitung. Die Karlsruher Richter sagen wörtlich: ,Unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung gibt es kein belangloses personenbezogenes Datum.‘  Auch deshalb fordern die Karlsruher Richter, dass die Schwelle für solche Eingriffe  entsprechend angepasst wird und das Instrumentarium nur zum Schutz von Rechtsgütern mit ,erheblichem Gewicht‘ zum Einsatz kommen darf-  das heißt beispielsweise zum Schutz des Lebens und der Freiheit einer Person. Jetzt sind wir als Gesetzgeber gefragt.“