Grün-Rot will Fördertatbestände für ÖPNV verbessern

Andreas Schwarz (Grüne) und Hans-Martin Haller (SPD): Die geplanten Änderungen werden den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen und zugleich dem Klimaschutz dienen Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben sich auf Eckpunkte zur Verbesserung der Fördertatbestände für den öffentlichen Personennahverkehr geeinigt. Geändert werden muss dazu das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), das aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes Investitionen für den Straßenbau, Radwegebau und öffentlichen Verkehr fördert. „Bei den geplanten Änderungen geht es um Maßnahmen, die die Attraktivität des Personennahverkehrs weiter steigern sollen“, teilten die beiden Verkehrsexperten Andreas Schwarz (Grüne) und Hans-Martin Haller (SPD) mit. Gefördert werden sollen beispielsweise Investitionen in Fahrgastinformationen in Echtzeit, um so günstigere Umsteigesituationen zu erreichen. Aktuelle Verspätungen könnten so wartenden Bussen mitgeteilt werden, verpasste Anschlüsse dadurch minimiert werden. Der besseren Verknüpfung von Verkehrsträgern diene auch die Aufnahme von P+M-Anlagen (Parken und Mitnehmen) sowie Abstellanlagen von Fahrrädern in die Liste förderungsfähiger Vorhaben. Auch bei der Anschaffung von Fahrzeugen soll es Änderungen geben. „Klein- und Midibusse – sogenannte „Bürgerbusse“ – sollen künftig ebenfalls in den Genuss von Fördermitteln kommen“, kündigten Schwarz und Haller an. Bisher sind nur Standard-Linien- und Gelenkbusse finanziell unterstützt worden. Da Barrierefreiheit für die grün-rote Regierungskoalition ein Kernanliegen sei, werde die Fördervoraussetzung entsprechend erweitert. Auch Umbaumaßnahmen zum Abbau von Barrieren sollen in Zukunft förderungsfähig sein. Stadtbahnen müssten nicht mehr unbedingt einen eigenen Bahnkörper – getrennt von der Straße – aufweisen, um gefördert zu werden. Solche getrennten Bahnkörper waren stets ein bedeutender Kostenfaktor. Sicherheitsfragen könnten auch durch andere technische Maßnahmen gelöst werden. Das zugrundeliegende Entflechtungsgesetz sieht bereits wichtige Änderungen vor: Ab Januar 2014 wird die verkehrliche Zweckbindung durch die investive Zweckbindung ersetzt. Auf diesem Weg könnten auch Lärmschutzmaßnahmen an innerörtlichen Straßen finanziell unterstützt werden. Schwarz und Haller zeigten sich davon überzeugt, dass die geplanten Änderungen an den Fördertatbeständen dem öffentlichen Personennahverkehr in Zeiten des Klimawandels und der begrenzten Ressourcen einen zusätzlichen Schub verleihen werden.