Soziales und Gesellschaft | Demokratie und Mitbestimmung | Integration und Flüchtlinge | Rubriken | Wirtschaft und Arbeit | Bauen und Wohnen | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Sicherheit und Justiz | Kunst und Kultur | Artikel-Typ

Wir brauchen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge

„Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge können wir die Kommunen erheblich von unnötiger Bürokratie entlasten“, sagt Edith Sitzmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Baden-Württemberg. Derzeit müssten Flüchtlinge vor jedem Arztbesuch beim Landratsamt oder beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen, wenn sie zum Arzt wollen. „Diesen Aufwand können wir uns sparen. Deshalb brauchen wir in Baden-Württemberg eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Wer krank ist, soll zum Arzt gehen können“, so Sitzmann. Sie pocht gegenüber der Bundesregierung darauf, dass sie endlich ihre Zusage dafür einlöst. „Wir wollen einfach nicht, dass jemand mit Schmerzen auf dem Amt erst einen Behandlungsschein beantragen muss“, so die Fraktionsvorsitzende. Dass die Gesundheitskarte auch ökonomisch sinnvoll ist, hat jüngst eine Studie von Wissenschaftlern der Universitätsklinik Heidelberg und der Universität Bielefeld ergeben. Mit der Behauptung, es gehe um eine ‚Rundumversorgung‘, soll offenbar Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht werden. „Das ist nicht richtig. Es geht um eine medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie bisher auch“, so Sitzmann. Die Gesundheitskarte war eine Zusage der CDU-geführten Bundesregierung im Asylkompromiss vom Herbst 2014. Jetzt sei es dringend an der Zeit, das Projekt umzusetzen. „Wie könnte man einer so offensichtlich unzuverlässigen CDU sonst in Zukunft trauen?“, fragt Sitzmann. Sie hofft, dass auch die CDU in Baden-Württemberg ihren Widerstand gegen die Gesundheitskarte aufgibt. „Einige CDU-Vertreter versuchen damit Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen“, so die Fraktionsvorsitzende. Hintergrund Gesundheitskarte Bislang müssen sich Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes (in der Regel bis 15 Monate) erst einen Behandlungsschein bei der Kommune holen, wenn sie krank sind und zum Arzt müssen. „Dadurch geht wertvolle Zeit verloren“, sagt Sitzmann. Zudem müssen Mitarbeiter/innen ohne medizinische Ausbildung entscheiden, ob eine akute Erkrankung vorliegt und ein Arztbesuch erforderlich ist. Mit der Gesundheitskarte können Flüchtlinge zum Arzt gehen, wenn sie akut erkrankt sind. Der Arzt entscheidet dann, ob und wie behandelt werden muss.