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Mehr Menschlichkeit, weniger Bürokratie

Der Bund hat gestern (18. Juni) nach langer Prüfung und zähen Verhandlungen endlich zugesagt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um interessierten Ländern die Einführung der Gesundheitskarte zu ermöglichen. „Das ist gut und wichtig, denn mit der Gesundheitskarte wird dann endlich der diskriminierungsfreie Zugang von Asylsuchenden zur gesundheitlichen Versorgung möglich“, sagt Edith Sitzmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag. „Wir wollen nicht, dass jemand mit Schmerzen erst beim Amt einen Arztbesuch beantragen muss. Künftig können dann alle direkt zum Arzt gehen. Der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Behandlung notwendig ist." Der Verzicht auf einen Gang zum Landratsamt  und einen Behandlungsschein führe auch zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen und -einsparungen bei Kommunen bzw. Ärzten.   Die Länder fordern schon lange, dass der Bund sich auch an den Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber beteiligt. „Wenn sich der Bund hier querstellt, dann ist es nicht zu viel verlangt, wenn wenigstens ein Gesetz den Ländern ermöglicht, die Gesundheitskarte einzuführen. Dann können wir im Land die Situation selbst durch eine Entlastung der Kommunen im Verwaltungsbereich verbessern“, so die Grünen-Politikerin. Baden-Württemberg solle das erste Flächenland werden, das eine Gesundheitskarte einführt „Wir sind im Land schon sehr weit, die AOK würde zum Beispiel mitmachen. Auch die Kommunen haben ein Interesse an einem vereinfachten Verfahren.“ Sitzmann appelliert an Bundesminister Hermann Gröhe (CDU): „Wir brauchen eine schnelle Lösung. Es geht hier lediglich um eine Ergänzung des § 264 SGB V. Wir können gerne den konkreten Formulierungsvorschlag liefern.“  Hintergrund: Die vom Bund vorgesehene gesetzliche Grundlage soll es zukünftig auch Flächenländern ermöglichen, die Abrechnung der ärztlichen Behandlung für Asylsuchende auf die gesetzlichen Krankenversicherungsträger als Dienstleiter zu übertragen. Diese Regelung soll für die Länder optional, für die Krankenkassen verpflichtend sein.