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Gerichte stoppen Abschiebungen nach Afghanistan: Grüne mahnen Konsequenzen an

Die Grüne Fraktion übt scharfe Kritik an der mangelnden Einzelfallprüfungen bei Abschiebungen nach Afghanistan.

©Maurer/ dpa

Am Mittwoch, 22. Februar, startete ein Abschiebeflug von München nach Kabul. In zwei Fällen aus Baden-Württemberg stoppten das Verwaltungsgericht Mannheim und das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung vorerst durch Eilentscheidungen. Dazu erklärt Uli Sckerl, stv. Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der grünen Fraktion: „Die Kritik der Gerichte an der Arbeit der Behörden geht ans Eingemachte. Die Kritik an der Verwaltungspraxis nehmen wir sehr ernst. Das gilt vor allem, wenn Grundrechte wie der Schutz der Familie beeinträchtigt werden. Es ist alarmierend, wenn grundlegende Rechtsstandards nicht eingehalten und vorgeschriebene Einzelfallprüfungen nach Lage der Dinge nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen werden. Auf Innenminister Thomas Strobl kommt eine Menge Arbeit zu, um solche katastrophalen Pannen abzustellen. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass das Land sich bei Rückführungen auf Straftäter und allein reisende Männer konzentriert. Innenminister Strobl muss erklären, warum die von seinem Haus getroffene Auswahl diesem Beschluss widerspricht. Abschiebungen von Familienvätern und Schwer-Kranken gehen gar nicht. Sie sind ethisch und rechtlich nicht vertretbar. Die Gerichtsbeschlüsse sind da glasklar. Ich bin der Justiz dankbar, dass sie die Leitplanken der Humanität nochmals deutlich aufgezeigt hat. Der Innenminister muss dafür sorgen, dass sein Haus und die mit Rückführungen betrauten Behörden die erforderlichen Einzelfallprüfungen mit größter Sorgfalt und Tiefe durchführen.“