Zusammen für Hochschulen und Studierende

Keine Studiengebühren für Ukraine-Geflüchtete  

April 2022: Grüne und CDU setzen die internationalen Studiengebühren für geflüchtete Studierende aus der Ukraine aus. Diese Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes stellt sicher, dass die Studierenden in Baden-Württemberg ihr Studium aufnehmen oder fortsetzen können. Die Studiengebühren sollen keine Hürde darstellen. Die Regelung tritt rückwirkend zum Sommersemester 2022 in Kraft und gilt befristet bis zum Februar 2025.

Kontaktstelle für geflüchtete Studierende 

Oktober 2022: Das Wissenschaftsministerium hat zum WS 22/23 eine zentrale Kontaktstelle für Studierende aus der Ukraine eingerichtet. Dort können Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet sich schnell und umfassend rund ums Studium in Baden-Württemberg informieren. Über eine Hotline und zentrale E-Mail-Adresse können geflüchtete Studierenden Fragen klären wie „Wo lässt sich welches Fach studieren?“, „Reicht die Hochschulzugangsberechtigung aus, um ein Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg aufzunehmen?“. Die Kontaktstelle bietet umfassende Beratung in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch an und stellt Kontakte zu den International Offices der Hochschulen her.