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Dauerhafte Perspektiven für Flüchtlinge

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Flüchtlinge

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Grüne und CDU haben sich im Koalitionsausschuss auf den künftigen Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan verständigt. Die Grünen haben durchgesetzt, dass alle Flüchtlinge ab sofort von den Ausländerbehörden auf die Möglichkeiten hingewiesen werden müssen, unter den Voraussetzungen der §§ 25a, 25b und 60a Aufenthaltsgesetz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Geduldete Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet werden, können bei entsprechender Integrationsleistung ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben. Die konkreten Beschlüsse:
1. sorgfältigere Einzelfallprüfung
2. Baden-Württemberg setzt sich beim Auswärtigen Amt dafür ein, dass jeder der zwangsweise zurückgeführt wird, durch das IOM (International Organization for Migration) eine angemessene Betreuung vor Ort in Afghanistan bekommt.
3. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird beauftragt, im Rahmen der Einzelfallprüfung bei allen geduldeten Personen zu prüfen, ob die Regelungen der §§ 25a, 25b oder 60a Aufenthaltsgesetz zutreffen und die entsprechenden Personen darauf hinzuweisen. Unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz kommentiert:  Die Vereinbarung ist ein Fortschritt für eine pragmatische und humane Flüchtlingspolitik. Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht bietet Menschen die Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung, die lange hier leben, sich gut integriert haben, einer Arbeit nachgehen. Die zuständigen Behörden stehen nun in der Pflicht, alle Flüchtlinge über diese Rechte aufzuklären und zu beraten. Im Falle der Afghanen treffen diese Voraussetzungen potentiell auf über ein Viertel zu. Diese Personen kennen ihre Rechte oft nicht - das ändern wir nun. Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Menschen, die hier arbeiten, die gebraucht werden, die sich in Deutschland eingelebt haben, eine Perspektive geben. Unmenschliche Härten bei Rückführungen werden wir künftig abstellen. Es wird künftig eine strikte und sorgfältigere Einzelfallprüfung gelten. Wenn Gerichte feststellen, dass Behörden die vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen überhaupt nicht vorgenommen haben, dann entspricht das nicht unserem Ziel einer sauber arbeitenden, verlässlichen Verwaltung.  Jeder Einzelfall muss intensiv geprüft werden. Es darf kein Auseinanderreißen von Familien geben. Wenn aufgrund der Weisung des Bundes Abschiebungen stattfinden müssen, sichert die Zusammenarbeit mit der IOM eine professionelle Betreuung auch in Afghanistan – bis zum Zielort. Für uns endet die Verantwortung des Landes nicht am Gate des Fliegers nach Kabul. Umso wichtiger ist eine Antwort von Außenminister Gabriel auf den erneuten Brief von Ministerpräsident Kretschmann mit konkreten Fragen zur Sicherheitssituation im Land. Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, in Afghanistan gebe es sichere Gebiete, dann muss sie dies gut begründen.