Artikel-Typ | Rubriken | Bauen und Wohnen | Demokratie und Mitbestimmung | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Kunst und Kultur | Sicherheit und Justiz | Wirtschaft und Arbeit

Umstrittenes Kreiselkunstwerk: Petitionsausschuss zeigt L

Foto "Landtag"

Rund 1 500 Petitionen werden jährlich in Baden-Württemberg eingereicht - die Petition um den „Kreisel-Dreispitz“ von Binzen ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Konflikt mit Hilfe des Petitionsausschusses doch noch zu einem guten Ende kommen kann. Besonders freut sich darüber der örtliche Grüne-Wahlkreisabgeordnete Josha Frey: „Mit Hilfe des Petitionsausschusses wurde Klarheit in einer zugespitzten Situation geschaffen. Ich bin mir sicher, dass nun eine für alle Akteure tragbare Lösung gefunden wird. Sowohl dem Wunsch nach Kunst im öffentlichen Raum als auch Sicherheitsaspekten kann Rechnung getragen werden.“ Ein Blick zurück: Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte das Kreiselkunstwerk Dreispitz im südbadischen Binzen weichen. Dagegen erhob sich breiter Widerstand vor Ort. Rund 4 000 Unterschriften wurden via Online-Petition gesammelt - eine Unterschriftensammlung freilich, die keinerlei bindende Wirkung hat. Wer wirklich etwas erreichen will, muss eine Petition beim Petitionsausschuss des Landtags einreichen – darauf wurde die rührige Initiative von einem aufmerksamen Beobachter hingewiesen. Schon in einer Sitzung des Ausschusses Ende 2017 zeichnete sich „nach ausführlicher Diskussion über den umstrittenen Abbau des Kreiselkunstwerks Dreispitz ab, dass es neue Ansätze für eine Lösung ohne Beseitigung des Dreispitz gibt“, teilte die Ausschussvorsitzende, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, in einer Pressemitteilung mit. Deshalb wurde die Entscheidung zunächst vertagt. Im Januar 2018 nun eine weitere Sitzung: Nach ausführlicher Beratung, dem Austausch aller Argumente und auf der Grundlage eines Vororttermins sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass das Kunstwerk auf der Kreiselmittelinsel bestehen bleiben kann. Voraussetzung: Es werden weitergehende Lösungsansätze zur Steigerung der Sicherheit des Kreisels umgesetzt. Vorgeschlagen werden etwa Maßnahmen wie dauerhaftes Tempo 30, ein tiefes Kiesbett auf der Kreiselmittelinsel, Anpralldämpfer, Schutzplanken und Rüttelstreifen. Für den Lörracher Landtagsabgeordneten Josha Frey zeigt die Entscheidung die Wichtigkeit des Petitionsrechts auf: „In manchen verzwickten Situationen ist es hilfreich, den Sachverhalt von Personen anschauen zu lassen, die nicht direkt im Verfahren involviert sind.“ Zum Hintergrund: Petitionen müssen exekutives Handeln des Landes Baden-Württemberg betreffen, tatsächlich geht es häufig auch um exekutives Handeln der Kommunen. Jede*r kann eine Petition einreichen – auch alleine, Unterstützer*innen braucht es keine. Es genügt ein einfacher Schriftsatz (auch Online via Online-Formular möglich), in dem kurz und knapp der Sachverhalt dargelegt wird.