Rubriken | Demokratie und Mitbestimmung | Wirtschaft und Arbeit | Bauen und Wohnen | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Sicherheit und Justiz | Kunst und Kultur | Artikel-Typ

Soll-Regelung für mehr Frauen auf Kommunalwahllisten kommt

Die beiden Regierungsfraktionen haben sich auf eine geschlechtergerechte Novellierung des Kommunalwahlrechts verständigt. Demnach soll in das Gesetz eine Soll-Regelung zur abwechselnden Berücksichtigung von Frauen und Männern in den Wahlvorschlägen aufgenommen werden. Die Beachtung dieser Empfehlung eines "Reißverschlusses" soll indessen nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags sein. "Wir novellieren das Kommunalwahlrecht mit dem Ziel, dass deutlich mehr Frauen auf den Listen aufgestellt und in Gemeinderäte und Kreistage gewählt werden", erklärten die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD, Edith Sitzmann und Claus Schmiedel. Man habe bei der Entscheidung für eine appellative Soll-Regelung eine verfassungsrechtliche Güterabwägung zwischen dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und den Grundsätzen der Wahlfreiheit und Parteienautonomie treffen müssen. Die Fraktionen von Grünen und SPD beabsichtigen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit einem eigenen Antrag entsprechend zu ergänzen. Damit sei Baden-Württemberg das erste Bundesland, das eine so weitgehende Regelung trifft. Nach dem Willen der Fraktionen von Grünen und SPD soll folgender Absatz in § 9 des Kommunalwahlgesetzes eingefügt werden: "Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags." Sitzmann und Schmiedel machten deutlich, dass ein geschlechtergerechteres Kommunalwahlrecht allein nicht ausreiche, um den Frauenanteil in Gemeinderäten und Kreistagen zu steigern. Hinzukommen müssten geeignete satzungsinterne Vorschriften der Parteien für eine Geschlechterquotierung, so wie dies Grüne und SPD in ihren Statuten bereits verankert hätten. "Der Nachholbedarf bei der Frauenförderung auf kommunalen Wahlvorschlägen liegt eindeutig bei CDU, FDP und den Wählervereinigungen. Hier herrscht bei Quotenregelungen nach wie vor Fehlanzeige", sagten Sitzmann und Schmiedel. Sie verlangten weiter, Frauen zur Kandidatur auf Kommunalwahllisten durch wirksame Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Mandat, Beruf und Familie zu ermuntern. "Die Ausübung eines kommunalen Mandats wird für Frauen dann attraktiver, wenn die Sitzungszeiten in den Kommunalparlamenten generell familienfreundlicher gestaltet und die anfallenden Kosten für Kinderbetreuung während präsenzpflichtiger Gremientermine erstattet werden", sagten Sitzmann und Schmiedel. Die Fraktionen von Grünen und SPD betrachten die jetzt beschlossene Gesetzesänderung als ersten Schritt, dem weitere folgen sollen. Die Regierungskoalition schlägt zur neuen gesetzlichen Regelung und anderweitig verbesserten Rahmenbedingungen für die Kandidatur und Mandatsausübung von Frauen eine Evaluation nach der Kommunalwahl 2014 vor.