Rubriken | Demokratie und Mitbestimmung | Wirtschaft und Arbeit | Bauen und Wohnen | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Sicherheit und Justiz | Kunst und Kultur | Artikel-Typ

Reißverschlussverfahren wird Soll-Vorschrift

Auf Antrag der Regierungsfraktionen Grüne und der SPD-Fraktion beschloss der Landtag von Baden-Württemberg am Donnerstag eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Förderung der politischen Beteiligung von Frauen. Außerdem können dank der Novelle Jugendliche ab 16 Jahren bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen 2014 ihre Stimme abgeben. Demnach soll in das Gesetz eine Soll-Regelung zur abwechselnden Berücksichtigung von Frauen und Männern in den Wahlvorschlägen aufgenommen werden. Die Beachtung dieser Empfehlung eines „Reißverschlussverfahrens“ soll indessen nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags sein.  „Wir fordern die Parteien und die freien Wahlvereinigungen auf, sich entschieden für die Beteiligung von Frauen an der Politik einzusetzen, dies soll sich bereits in der Aufstellung der Listen bei der Kommunalwahl 2014 bemerkbar machen“, so Charlotte Schneidewind-Hartnagel, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne. In den Paragrafen 9 des Kommunalwahlgesetzes wird folgender Absatz aufgenommen: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“ „Der Wille des Gesetzgebers ist hiermit klar und deutlich im Gesetz verankert“, sagte Charlotte Schneidewind-Hartnagel. „Damit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das eine gesetzliche Regelung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an der Kommunalpolitik getroffen hat. Wir betrachten die jetzt beschlossene Gesetzesänderung als ersten Schritt, dem weitere folgen sollen. Dazu schlägt die Regierungskoalition vor, zur neuen gesetzlichen Regelung und anderweitig verbesserten Rahmenbedingungen für die Kandidatur und Mandatsausübung von Frauen eine Evaluation nach der Kommunalwahl 2014 durchzuführen.“