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Grüne fordern Konsequenzen nach Dossenheimer Amoktat

Uli Sckerl: „Großkalibrige Waffen jetzt endlich verbieten“ Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg halten ein schärferes Waffenrecht für unerlässlich. Nach dem Amoklauf in Dossenheim bei Heidelberg zeigte sich der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Grüne, Uli Sckerl, persönlich tief getroffen, die Tat ereignete sich in seinem Wahlkreis. „Ich bin erschüttert, aber auch wütend: Seit vielen Jahren fordern wir Grüne ein Verbot großkalibriger Waffen. Immer wieder werden Menschen getötet und anschließend passiert nichts, das darf einfach nicht wahr sein“, sagte Sckerl. Ein Sportschütze hatte am Dienstag in Dossenheim zwei Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Fünf Menschen wurden bei der Amoktat zum Teil schwer verletzt. „Seit dem Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden fordern wir zusammen mit Bürgerinitiativen und Eltern gesetzliche Beschränkungen bei Waffen und Munition in Privatbesitz“, erinnerte Sckerl. „Es ist eigentlich ganz einfach: Der Besitz von Großkaliberwaffen muss untersagt werden“, so Sckerl weiter. Sportschützen bräuchten diese Waffen nicht. Das Waffenrecht müsse erneut auf den Prüfstand. Der Grünen-Abgeordnete betonte, dass Sportschützen auch jetzt nicht unter Generalverdacht gestellt würden. „Dennoch muss klar sein, dass bereits ein mit einer Großkaliber- oder Sportwaffe getöteter Mensch ein Toter zu viel ist. Inzwischen ziehe sich eine lange Blutspur von mit Sportwaffen getöteten Menschen durch das Land. Klar sei, dass es ohne den bisher ungehinderten Zugang zu solchen Waffen deutlich unwahrscheinlicher werde, dass solche Taten ausgeführt werden. „Warum Waffen unbedingt zuhause gelagert werden müssen, konnte mir noch niemand erklären“, sagte Sckerl. Es gäbe mit Ausnahme der Jäger keine stichhaltigen Argumente für das Aufbewahren gefährlicher Waffen in Privatwohnungen.  Für Sckerl gibt es nach der Amoktat viele offene Fragen zum Todesschützen und an die Behörden, die beantwortet werden müssen: „Wann wurde der Täter zuletzt von der zuständigen Waffenbehörde kontrolliert? Gab es dabei Auffälligkeiten? War er für den legalen Besitz von sieben Waffen überhaupt geeignet? Die regelmäßige Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers ist das A und O“, erklärte er weiter. Das sei die wichtigste Aufgabe der Waffenbehörden. Es gebe eigentlich strenge waffenrechtliche Anforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition. Das Problem sei aber die mangelnde Kontrolldichte.