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Der Koalitionsvertrag zu Innenpolitik, Justiz und Bürgerbeteiligung

Die Teilhabe der Bürger*innen an politischen Entscheidungen soll gestärkt werden

©Uwe Anspach/dpa

Wir stärken den Resozialisierungsgedanken: Durch die Einführung eines Landesresozialisierungsgesetzes bündeln wir bewährte Instrumente wie den Täter-Opfer-Ausgleich, die Bewährungshilfe oder Hilfsangebote im Zuge der Haftentlassung. Die Häuser des Jugendrechts werden wir fortentwickeln. Wir schützen die Bürgerrechte im digitalen Zeitalter: Datenschutz und Datensicherheit sind uns wichtig. Die informationelle Selbstbestimmung bleibt für uns ein unverzichtbarer Grundsatz auch im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir werden das Landesdatenschutzgesetz verbessern und den Landesbeauftragten für den Datenschutz stärken. Wir wollen den Datenschutz des analogen Zeitalters ins digitale Zeitalter übersetzen. Wir stehen für eine bürgernahe Polizei: Eine bürgernahe Polizei ist genauso vielfältig wie unsere Gesellschaft: Wir wollen deshalb mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewinnen und die Kompetenzen im Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt stärken. Das Verhältnis zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern soll von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägt sein. Die Einrichtung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten ist ein wichtiger Beitrag für eine dialogorientierte Polizeikultur. Wir leben eine vielfältige Demokratie: Unsere Demokratie braucht heute mehr denn je mündige, engagierte und verantwortlich handelnde Bürgerinnen und Bürger. Mit Dialogverfahren und Bürgerbeteiligung stärken wir die Vielfalt der Demokratie. Wir werden das Beteiligungsportal ausbauen, die Online-Petition beim Landtag ermöglichen und ein öffentlich einsehbares Lobbyregister einführen. Denn Transparenz schafft Vertrauen. Wir übernehmen Verantwortung für Flüchtlinge: Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl. Deshalb übernehmen wir Verantwortung für Flüchtlinge und wollen ihre Aufnahme und Unterbringung bestmöglich gewährleisten. Dabei müssen wir auch dafür Sorge tragen, den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge (z.B. Frauen, Kinder und Jugendliche, LSBTTIQ) gerecht zu werden – zum Beispiel durch gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten. Die freiwillige Rückkehr hat weiterhin Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung.