Sargpflicht in Baden-Württemberg soll abgeschafft werden

Muslime und Juden sollen in Zukunft ihre Angehörigen gemäß ihrer religiösen Riten, ohne Sarg, bestatten können. Die Sargpflicht soll in Baden-Württemberg abgeschafft werden. Bei der Einbringung des Entwurfs zur Novellierung des Bestattungsgesetzes in den Landtag, herrschte über die Fraktionsgrenzen hinweg in allen Punkten Einigkeit. Neben der Option Verstorbene in Tüchern beizusetzen, soll es auch möglich sein, die Bestattung innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod durchzuführen. Die bisherige Frist von 48 Stunden soll ebenfalls aufgehoben werden. Einen Anspruch auf eine Beisetzung binnen 24 Stunden wird es aber nach dem Willen der Fraktionen nicht geben. Manne Lucha, Vorsitzender des Arbeitskreis Soziales der Fraktion Grüne, betonte in seiner Rede vor dem Landtag die Bedeutung der geplanten Neuerungen für die Integration. Damit sei es muslimischen Bürgerinnen und Bürgern möglich, sich gemäß den Riten ihres Glaubens, in ihrer Heimat Baden-Württemberg, bestatten zu lassen. Abschließend hob er dann noch einaml die gute interfraktionelle Arbeit bei diesem sensiblen Thema hervor.