Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz – ein wichtiger Baustein der Energiewende im Land

Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg möchten wir erreichen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO₂-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft: Für wen gilt das EWärmeG und welche Erfüllungsoptionen gibt es? Ein Erklärfilm stellt das Gesetz vor. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg