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PatientInnen eine Stimme geben

Unter dem Motto „Hingehört! - PatientInnen eine Stimme geben“ veranstaltete die Fraktion GRÜNE ein Fachgespräch zur Etablierung von PatientenfürsprecherInnen in Baden-Württembergs  Krankenhäusern. Die Referenten und Diskussionsteilnehmer setzen sich auf Einladung der Abgeordneten Bärbl Mielich und Manne Lucha intensiv mit der Frage auseinander wie auch in Baden-Württemberg ein Impuls zur Etablierung von PatientenfürsprecherInnen in allen Krankenhäusern gesetzt werden kann. Die Rechte von PatientInnen sind in den vergangenen Jahren glücklicherweise deutlich gestärkt worden. Gerade im Falle von Krankheit ist es besonders wichtig, dass jeder Mensch selbstbestimmt entscheiden und diese Entscheidung artikulieren kann. Dabei ist es zentral, dass die PatientInnen mit Ihren Anliegen im Krankenhaus auch „gehört werden“ – oft ist das gar nicht so einfach.  PatientenfürsprecherInnen können unterstützend tätig werden. Sie sind unabhängige und meist ehrenamtlich tätige Ansprechpersonen für PatientInnen im Krankenhaus, die der Schweigepflicht unterliegen. Sie beraten PatientInnen im Beschwerdefall und vertreten ihre Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Sie verbessern die Kommunikation zwischen PatientIn und Mitarbeitenden des Krankenhauses, helfen bei der Umsetzung des Fehlermanagements und erhöhen damit die Patientensicherheit. Ehrenamtliche PatientenfürsprecherInnen können von Krankenhäusern auch als Ergänzung des internen Beschwerdemanagements gesehen werden. In vielen Bundesländern sind PatientenfürsprecherInnen bereits Standard und teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben.  Während es manchen Fällen, in denen PatientenfürsprecherInnen tätig werden um Missverständnisse und verbesserungswürdige Kommunikation zwischen Patienten und Mitarbeitern einer Klinik geht, geht es in anderen Fällen durchaus auch um strukturelle Defizite im Ablauf eines Krankenhauses, die durch die Hinweise von Patienten sichtbar werden können. Es wurde im Fachgespräch deutlich, dass alle Seiten von einer Klärung bzw. Aufarbeitung solcher Situationen profitieren können.  Ingrid Kern, Patientenfürsprecherin in der Uniklinik Freiburg und Dirk Meyer, Patientenbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen veranschaulichten die Notwendigkeit für und den Nutzen von PatientenfürsprecherInnen mit Berichten aus ihrer täglichen Arbeit. So erlebte beispielsweise die Tochter einer an demenzerkrankten Mutter, dass die mehrfach im Krankenhaus hinterlegte Patientenverfügung  ihrer Mutter bei Verlegung von Station zu Station verloren ging und die Mutter gegen ihren Willen mit bestimmten Medikamenten behandelt wurde. In einem anderen Fall wurde deutlich, dass Arzt-Patient Gespräche auf dem Gang einer Station geführt wurden und unbeteiligte Personen mithören konnten. In beiden Fällen konnte durch Engagement des Patientenfürsprechers eine Klärung bzw. Aufarbeitung der problematischen Situation für die Patienten/Angehörigen einerseits herbeigeführt werden, als auch für die Klink Schlüsse gezogen werden um nötige Veränderungen anzustoßen.  Dass auch die Krankenhäuser die Einrichtung von PatientenfürsprecherInnen positiv sehen und unterstützen machte Dr. Frank Jagdfeld von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft deutlich. Die Krankenhausbehandlung besitze als ein hoch komplexer Mehrpersonen- und Mehrprofessionen-Interaktionsprozess ein Potential für Störungen und Klärungen. Patientenfürsprecherinnen sieht er als geeignete Personen, um eben diese Klärungen zu erleichtern und den Dialog zwischen Patienten und Professionellen zu verbessern. Wichtig sei dabei, dass die Hilfe niedrigschwellig zugänglich sei und die FürsprecherInnen ehrenamtlich und unabhängig tätig seien.  Dass eine gesetzliche Festschreibung nicht der einzig gangbare Weg ist, machte Frau Dr. Gabriele Hartl aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege deutlich. Sie veranschaulichte den „Bayerischen Weg“, der eine Einrichtung von PatientenfürsprecherInnen an den Krankenhäusern in Bayern auf freiwilliger Basis vorsieht. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung des Gesundheitsministeriums mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Auf dieser Grundlage wurden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung zur Berufung von PatientenfürsprecherInnen durch Klinikleitungen erarbeitet. Dort wird beispielsweise beschrieben, welche Aufgaben und Pflichten sowie welche Stellung ein Patientenfürsprecher im Krankenhaus hat und welche Qualifikation  er dafür benötigt. Das Land lädt zu jährlichen Informations- und Vernetzungstreffen ein und finanziert Schulungen zur Qualifikation. Ziel der Initiative ist es Patientenfürsprecher flächendeckend im Land zu etablieren.  In der Diskussion mit den TeilnehmerInnen - darunter  auch viele aktive PatientenfürsprecherInnen aus dem Land - wurde deutlich, dass es neben Grundanforderungen an die Qualifikation und persönliche Bereitschaft einer Person die Aufgabe eines Patientenfürsprechers zu übernehmen bestimmte weitere Kriterien gibt, die dazu beitragen, dass die Arbeit eines Patientenfürsprechers erfolgreich sein kann. Dazu gehört, dass diese nicht in die Klinikhierarchie eingebunden sind und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Klinikleitungen kommunizieren können. Es sei zudem wichtig, dass die FürsprecherInnen leicht zugängliche Zimmer bereitgestellt bekommen und strukturierte Gespräche zwischen Klinikleitungen und PatientenfürsprecherInnen stattfinden. Einig waren sich alle Teilnehmer der Diskussion, dass ein Impuls der Landespolitik für die flächendeckende Einrichtung von PatientenfürsprecherInnen an den Kliniken im Land für nützlich erachtet wird. Die Fraktion GRÜNE wird nun darüber beraten in welcher Form der Impuls dieses Fachgesprächs weiter umgesetzt werden kann.