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Das neue Landeshochschulgesetz kommt – Weichenstellungen der Regierungsfraktionen

Abgeordnete aus den Arbeitskreisen Wissenschaft, Forschung und Kunst von GRÜNEN und SPD stellten im voll besetzten Fraktionssitzungssaal der SPD die wichtigsten Änderungen vor, die sich aus der Anhörung zum Referentenentwurf des Landeshochschulgesetzes ergeben haben. Insgesamt zeigten sich Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr (GRÜNE) und Martin Rivoir (SPD) sehr zuversichtlich, dass mit dem neuen Landeshochschulgesetz und den darin enthaltenen Weichenstellungen der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg weiter gestärkt wird. Viele hochschulpolitische Akteure nutzten die Gelegenheit, Forderungen aus der Anhörungsphase noch einmal darzustellen und zu begründen. Im Verlauf des Fachgesprächs wurde deutlich, dass das grüne Motto „Politik des Gehörtwerdens“ durchaus ernst gemeint ist – so konnten die Abgeordneten mitteilen, dass eine ganze Reihe an Kritikpunkten durch die Regierungsfraktionen aufgenommen wurden. Dies betrifft etwa die ursprünglich geplante Zusammenlegung der Gleichstellungsbeauftragten mit den Beauftragten für Chancengleichheit als Regelfall, die jetzt nur noch als Option im Landeshochschulgesetz verankert werden soll. Auch die Kritik von Seiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) wurde insofern aufgenommen, als klargestellt wird, dass die Stärkung der Gesamtorganisation nicht als Schwächung der einzelnen Standorte verstanden werden darf. Besonders rege und kontrovers diskutiert wurde das grün-rote Ansinnen, auch im Bereich der Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Schritt voranzugehen. Die Regierungsfraktionen kündigten an, dass eine Experimentierklausel im Landeshochschulgesetz die Möglichkeit schaffen soll, Zusammenschlüssen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ein befristetes, thematisch begrenztes Promotionsrecht zu geben. Dies sei nicht als Regelmodell gedacht und stelle auch das Promotionsrecht der Universitäten nicht in Frage, erläuterte Schmidt-Eisenlohr. Es sei jedoch richtig und konsequent, neben der im neuen Landeshochschulgesetz vorgesehenen besseren Durchlässigkeit für HAW-AbsolventInnen, der Kooptation für ProfessorInnen und der Stärkung der Kooperation zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei gemeinsamen Promotionskollegs auch mit diesem Experiment zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft beizutragen und die Stärken der HAWs im Bereich der angewandten Forschung anzuerkennen. Insgesamt sieht Schmidt-Eisenlohr einen Geist von „Vertrauen und Verantwortung“ im überarbeiteten Entwurf. Es gehe darum, die Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass vor Ort optimale Bedingungen hergestellt werden. So werde eine ganze Reihe von Regelungen jetzt in die Autonomie der Hochschulen gestellt, etwa die Frage der Orientierungsprüfung, die Erhebung von Gebühren für Aufnahmeprüfungen oder auch die Einrichtung eines Beteiligungsausschusses zur Kontrolle wirtschaftlicher Beteiligungen und Verbandskooperationen der Hochschule. Bei den Transparenzregeln sei ein guter Kompromiss zwischen Vertrauen und Verantwortung gefunden worden.