Bildung | Wirtschaft und Arbeit

Lindlohr: Bildungszeitgesetz mit drei Säulen bleibt bestehen

Die Erneuerung des Bildungszeitgesetz geht den nächsten Schritt: Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf für die Einbringung in den Landtag freigegeben. Im Kern heißt das: Der Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit im Jahr für berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung sowie Qualifikation zur Ausübung des Ehrenamts soll in Zukunft erhalten bleiben, teilt die zuständige wirtschaftspolitische Sprecherin und Grünen-Abgeordnete Andrea Lindlohr mit.

Im Koalitionsvertrag wurde bereits die Evaluierung und Novellierung des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg festgelegt. „Die Evaluierung des Gesetzes hat gezeigt, dass die Bildungszeit Baden-Württemberg mehr Weiterbildung bei den Beschäftigten bringt. Darum ist uns Grünen wichtig, dass die Bildungszeit mit ihren drei Säulen - der beruflichen und politischen Weiterbildung sowie der Qualifizierung zum Ehrenamt - Bestand hat.“

Für den wirtschaftlichen Erfolg sind gut qualifizierte und leitungsfähige Beschäftigte in der Transformation und Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt wichtiger denn je.

„Die Arbeitswelt und die Gesellschaft sind im Wandel. In den nächsten Jahren schreitet die Transformation noch schneller voran. Umso wichtiger ist es, jeden Baustein für mehr Weiterbildung bei uns zu nutzen. Dieses Ziel haben wir beim Bildungszeitgesetz erreicht“, sagt Lindlohr.

Durch eine neue Schiedsstelle soll laut Wirtschaftsministerium das Konfliktpotenzial in Betrieben verringert sowie zügig mehr Klarheit in Einzelfällen geschaffen werden. „Von der neu geschaffenen Schiedsstelle erhoffen wir uns, dass Streitfälle schnell und ohne den Gang vor Gericht gelöst werden. Die Standardformulare entlasten Unternehmen und Beschäftigte. So wird die Bildungszeit Baden-Württemberg einfacher und unbürokratischer“, sagt Lindlohr.