Equal Pay Day 2018: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

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Dorothea Wehinger: „Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz für Entgelttransparenz“

Stuttgart – Bis zum 18. März arbeiten Frauen umsonst. Erst dann haben sie statistisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke für das laufende Jahr abgearbeitet. „Von Lohngleichheit kann auch im Jahr 2018 in Baden-Württemberg keine Rede sein. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes ergibt sich für einen vollzeitbeschäftigten männlichen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg 2017 im Jahresdurchschnitt ein Bruttostundenverdienst von 25,60 Euro, für eine Arbeitnehmerin in Vollzeit dagegen nur 20,02 Euro. Das Entgelt für Frauen ist damit im Durchschnitt um 21,8 Prozent geringer als das ihrer männlichen Kollegen“, sagt Dorothea Wehinger, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE anlässlich des ,Equal Pay Day‘ 2018, dem Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen.

"Von Lohngleichheit kann auch im Jahr 2018 in Baden-Württemberg keine Rede sein"

Dorothea Wehinger

Zwar sei sowohl beim unbereinigten als auch beim bereinigten »Gender Pay Gap« die Lücke zwischen den Verdiensten etwas kleiner geworden: Doch insgesamt habe sich die Lücke in Baden-Württemberg bei insgesamt steigenden Löhnen in den letzten 10 Jahren nur um 2,4  Prozentpunkte reduziert. „Das ist zu wenig. Wir müssen hier wirksamere Mechanismen installieren“, so Wehinger. Das Gesetz zur Entgelttransparenz reiche nicht aus. Die Bundesregierung lobe sich für ein Gesetz, das wirkungslos sei. „Das Problem ist, dass es nur ein Bruchteil der Frauen ein echtes Auskunftsrecht haben. Es besteht nämlich nur für Frauen und Männer, die in einem Betrieb mit mindestens 200 Angestellten arbeiten - und die mindestens sechs Kollegen des jeweils anderen Geschlechts haben, die einen gleichwertigen Job ausüben wie sie selbst. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren. Wir fordern, dass viel mehr Frauen einen Auskunftsanspruch erhalten. Außerdem brauchen wir ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen.“