Klima und Energie

Kleine Anfrage: Ausschreibung von Flächen des Landesbetriebs ForstBW für Windkraftprojekte

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie groß ist das Potenzial an landeseigenen Waldflächen, das grundsätzlich für eine Nutzung als Windkraftstandorte infrage kommt (bitte unter Angabe, um wie viel Prozent der landeseigenen Waldflächen es sich handelt; Anzahl der unterschiedlichen Standorte in Baden-Württemberg; Gesamtgröße der Fläche; Anteil davon, der bereits über Ausschreibungen vergeben wurde, sowie Anzahl der bereits in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen auf landeseigenen Waldflächen)?
  2. Nach welchen Kriterien (wissenschaftlich und fachlich) entscheidet wer darüber, welche der grundsätzlich für Windkraft geeigneten Flächen für die Nutzung durch Windenergieprojekte ausgeschrieben werden?
  3. Inwieweit fließen bei diesen Kriterien übergeordnete landespolitische Ziele (z. B. Ausbau der Windenergie, Konsolidierung des Staatshaushalts) ein unter Darlegung, wie diese im Verhältnis zu weiteren Kriterien stehen?
  4. Gibt es für Windkraft geeignete landeseigene Waldflächen, die nicht ausgeschrieben werden (bitte unter Angabe der Anzahl der Flächen, um wie viel Prozent der grundsätzlich geeigneten Fläche es sich dabei handelt und dem jeweiligen Ausschlusskriterium)?
  5. Wie viele landeseigene Waldflächen wurden von Forst BW seit 2011 zur Nutzung durch Windenergieprojekte ausgeschrieben (bitte tabellarische Auflistung von Vertragsdatum, Vertragspartner von Forst BW, Landkreis, Gemarkung, Größe der Fläche und Anzahl der darauf geplanten bzw. bereits realisierten Windkraftanlagen)?
  6. Wie viele Pachteinnahmen wurden aus den bis Ende 2017 insgesamt ausgeschriebenen und verpachteten Waldflächen seit 2011 generiert?
  7. Wie viele landeseigene Waldflächen sollen von Forst BW im Jahr 2018 planmäßig zur Nutzung durch Windenergieprojekte ausgeschrieben werden (bitte tabellarische Auflistung von Landkreis, Gemarkung, Größe der Fläche sowie aktueller Stand des Ausschreibungsverfahrens)?
  8. Wie ist die Ausschreibung für die Nutzung durch Windkraft genau ausgestaltet, um die im Windenergieerlass für die Vergabe der landeseigenen Grundstücke vorgegebenen Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale und kommunale Wertschöpfung sowie regionale Bürgerbeteiligung zu erreichen?
  9. Was haben die in dem Schreiben des Landesforstpräsidenten vom 5. Oktober 2016 an die Städte und Gemeinden angekündigten Einzelfallprüfungen in Bezug auf den Abstand zur Wohnbebauung in den einzelnen Fällen ergeben (bitte tabellarische Auflistung von Landkreis, Gemarkung, Größe der Fläche sowie Ergebnis der Einzelfallprüfung in Bezug auf den minimalen und maximalen Abstand zur Wohnbebauung)?
  10. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird bei diesen Einzelfallprüfungen die Art der Wohnbebauung festgestellt?

Begründung:

Laut Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, den Windenergieausbau in Baden-Württemberg fortzusetzen. Diese Kleine Anfrage soll der Frage nachgehen, wie dieses Ziel auf landeseigenen Flächen umgesetzt wird.