Sicherheit und Justiz

Große Anfrage: Aktuelle Vorhaben der Landesregierung im Bereich Justiz

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Nach welchen Maßstäben erfolgte die Verteilung der im Doppelhaushalt 2018/19 neu geschaffenen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte?
  2. Inwieweit werden die betroffenen Abteilungen der Staatsanwaltschaften bei sehr überdurchschnittlich personalaufwändigen Ermittlungsverfahren entlastet?
  3. Wie viele Stellen davon werden im Bereich der Strafverfolgung von schwerer Wirtschaftskriminalität (Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Wirtschaftsstrafkammern) verwendet?
  4. Inwieweit haben die bisher durchgeführten Maßnahmen zu einer für die sachgerechte Aufgabenerledigung ausreichenden personellen und sächlichen Ausstattung geführt?
  5. Ist mit den Neustellen der personelle Bedarf im Bereich der Strafverfolgung von schwerer Wirtschaftskriminalität (Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Wirtschaftsstrafkammern) gedeckt?
  6. Nach welchen Kriterien und unter welchem zeitlichen Ablauf soll die geplante Überprüfung der Personalauswahl in der Justiz hinsichtlich der Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfolgen?
  7. Wie wurde bzw. wird die Entfristungsinitiative ausgeweitet?
  8. Welche Maßnahmen zur sozialverträglichen Umsetzung der Notariats- und Grundbuchamtsreform wurden umgesetzt und wie wurden diese angenommen?
  9. Wie bewertet sie die aktuelle Situation in den neu geschaffenen Grundbuchämtern?
  10. Bestehen bei der Praxis des Bereitschaftsdienstes Verbesserungsmöglichkeiten?
  11. Wie wird die Fortbildung zur weiteren Stärkung der Qualität der Justiz verbessert und besteht im Lichte der jüngeren Ereignisse darüber hinaus Verbesserungsbedarf im Fortbildungsangebot im Bereich des Familienrechts?
  12. Hält sie weitere Maßnahmen zur Qualifizierung von Richterinnen und Richtern und/oder bestimmte weitere formelle Anforderungen an Richterinnen und Richter im Bereich des Familienrechts für erforderlich?
  13. Wird sie sich für die Möglichkeit der Einführung eines Teilzeitreferendariats und andere Maßnahmen zur besseren Anpassung der Ausbildung in der Justiz an die gesellschaftliche und technische Entwicklung einsetzen?
  14. Welche Ergebnisse oder geplante Konsequenzen liegen bereits aus dem Diskussionsprozess zur Steigerung der Effizienz und Unabhängigkeit der Justiz vor?
  15. Wie ist der Zeitplan zur Überprüfung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes und liegt hier Änderungsbedarf vor?
  16. Wie soll das bürgerschaftliche Engagement in der Justiz weiter gefördert werden?
  17. Welche konkreten Maßnahmen sind Gegenstand des Investitionsprogramms für die Justiz und wie ist die Finanzierung vorgesehen?
  18. Wie ist der Sachstand bei der Evaluierung zur Weiterentwicklung der Sicherheitsgruppe für Gerichte und Staatsanwaltschaften?
  19. Wie ist der Stand der Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und wie soll die IT-Ausstattung entsprechend angepasst werden?
  20. Sind Änderungen in der Justizstandortpolitik vorgesehen, insbesondere soll die Anzahl der Amts- und Landgerichte beibehalten werden und welche Änderungen sind für eine stärkere Spezialisierung der Gerichte geplant?
  21. Wie setzt sie sich für eine Stärkung der außergerichtlichen Streitschlichtung ein und wie ist der Stand bei der Einführung von flächendeckenden Güterichterverfahren?
  22. Wie können Verfahrensbeschleunigungen bei Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten erreicht werden?
  23. Erachtet sie eine Änderung des Asylgesetzes zur erweiterten Zulassung von Rechtsmittelmöglichkeiten für eine schnelle zweitinstanzliche Klärung von Sachverhalten als sinnvoll?
  24. Wie schätzt sie die Einrichtung der Häuser des Jugendrechts ein, sind bei bestehenden Häusern Anpassungen in Struktur, Organisation oder Finanzierung nötig und sollen weitere Häuser des Jugendrechts in anderen Städten errichtet werden?

Begründung:

Die Große Anfrage soll den Stand und aktuelle Probleme der Umsetzung des Koalitionsvertrags in Erfahrung bringen. Es sollen die Überlegungen der Landesregierung zur inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Vorhaben sowie der Zeitplan zu deren weiteren Umsetzung erfragt werden.