Soziales und Gesellschaft

Antrag: Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

  1. ob sie Kenntnis davon hat, welche Handlungsbedarfe die Bundesregierung aus der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ableitet und welche konkreten Maßnahmen auf Bundesebene in welchen Zeitrahmen beabsichtigt sind;
  2. welche Handlungsbedarfe sie für Baden-Württemberg aus der Istanbul-Konvention des Europarats ableitet und welche konkreten Maßnahmen sie plant;
  3. wie sie insbesondere die Empfehlung der Istanbul-Konvention des Europarats hinsichtlich der Schutzplätze für Frauen und Kinder je 10 000 Einwohnerinnen mit Blick auf das Platzangebot in den Frauen- und Kinderschutzhäusern in Baden-Württemberg beurteilt;
  4. welche Handlungsbedarfe sie aus den Ergebnissen der Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg vom März 2018 ableitet und welche konkreten Maßnahmen sie für eine flächendeckende Versorgungsstruktur plant;
  5. wie der aktuelle Umsetzungsstand der 35 Maßnahmen in der Fortschreibung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg im Vergleich zum Stand von Oktober 2016 (Drucksache 16/710) ist (bitte in tabellarischer Übersicht);
  6. wie sie insbesondere den bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten verfahrensunabhängiger Beweissicherung für Opfer von Gewalt in Baden-Württemberg vorantreiben wird;
  7. welche Second-Stage-Projekte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder gefördert werden, um sie nach einem Frauenhausaufenthalt bei der Wiedereingliederung in Wohnung und Arbeit zu unterstützen und ihnen eine Perspektive in die Selbstständigkeit zu ermöglichen (bitte aufgeschlüsselt nach Ort und Träger des Frauen- und Kinderschutzhauses, Fördersumme und Projektinhalten);
  8. wie sie die Arbeit der Frauennotrufe und ambulanten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte und häusliche Gewalt in Baden-Württemberg bewertet und ob sie perspektivisch eine Förderung dieser ambulanten Fachberatungsstellen beabsichtigt;
  9. ob sie Kenntnis davon hat, wie der aktuelle Stand des Runden Tischs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) gegen Gewalt an Frauen ist, insbesondere mit Blick auf eine verlässliche Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie eine einheitliche Finanzierungsregelung für nicht-leistungsberechtige Frauen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB XII;
  10. welche Präventionsangebote gegen Gewalt an Frauen und Mädchen es in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der außerschulischen Bildung in Baden-Württemberg gibt (unter Angabe der Bildungseinrichtung, Projektträger, Projektinhalte und Fördermittel des Landes) und inwiefern die Präventionsarbeit strukturell noch besser in den verschiedenen Bildungsbereichen verankert werden kann;
  11. welche konkreten Maßnahmen sie mit dem kriminalpolitischen Schwerpunkt der Polizei auf Sexualstraftaten im Jahr 2019 verfolgt.

Begründung

Im November 2014 hat die grün-rote Landesregierung den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog zur zielgerichteten Verbesserung des Hilfesystems beschlossen. Eine zentrale Maßnahme stellt dabei die wissenschaftliche Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäuser und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg dar, deren Ergebnisse im März 2018 veröffentlicht wurden. Weiterhin trat am 1. Februar 2018 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und Empfehlungen soll der Antrag einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg geben.

Darüber hinaus sollen auch die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene hinsichtlich der Umsetzung der Istanbul-Konvention und Finanzierung des Frauen-Hilfesystems sowie die Präventionsarbeit auf Landesebene in den Blick genommen werden.

Link zum Artikel im Mannheimer Morgen, 7. Mai 2019