Schwarz: Weiterhin gute Zusammenarbeit mit Strobl

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Die Oppositions-Fraktionen SPD und FDP haben gegen Innenminister Thomas Strobl einen Entlassungsantrag gestellt. Grund: die Polizei-Affäre. In seiner Rede äußert sich unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz zu dem vorgehen:

„Den gerade gestellten Antrag der Opposition werden wir zurückweisen. Er ist unseriös. Vor allem ist er unbegründet.

Zur Erinnerung – wir befinden uns mitten im laufenden Verfahren eines Untersuchungsausschusses. Dieser Untersuchungsausschuss wurde von Ihnen beantragt. Ein Untersuchungsausschuss ist ein scharfes Schwert. Es ist sogar das schärfste Schwert, das das Parlament besitzt. Und mit diesem Werkzeug muss man angemessen umgehen, wenn man es ernst meint. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle nur zurufen: Konzentrieren Sie sich auf die Sachfragen in diesem Ausschuss. Anstatt ihn als Bühne für eine abwegige Personaldiskussion und billige Polemik auszunutzen.

Was ist eigentlich der Ausgangspunkt dieser Diskussion? Der Innenminister hat ein Einstellungsangebot nach § 153a der Strafprozessordnung angenommen. Eine Einstellung nach § 153a der StPO ist möglich, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das Interesse wird hierbei durch die Erfüllung einer Auflage beseitigt. Dies kann zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrags sein. Zudem darf die Schwere der Schuld nicht entgegenstehen. Die Einstellung nach § 153a StPO ist klar geregelt: Eine Einstellung nach § 153a StPO ist keine Vorbestrafung. Ein solches Einstellungsangebot ist auch kein Prominenten-Bonus. Und ganz wichtig: die Annahme eines solchen Angebots ist kein – und ich wiederhole gerne noch einmal – kein Schuldeingeständnis.

Es gilt nach wie vor das für unser Rechtssystem elementare Grundprinzip der Unschuldsvermutung.

Denn die Justiz ermöglicht keinen „Freikauf" von strafrechtlichen Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft stellt nur dann ein Verfahren gegen eine Geldauflage ein, wenn kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Und genau so ist es hier: Mit einem „Deal“ oder dem Einräumen einer Straftat hat dies nichts zu tun. Es ist ein normales Vorgehen nach unserer Rechtsordnung.

Sachaufklärung statt Personaldebatte

Ich kann für meine Fraktion sagen, dass für uns ganz klar die Sache im Vordergrund steht und unter die Lupe genommen wird. In dem eingesetzten Untersuchungsauftrag werden inhaltlich relevante Themen behandelt. Es geht um die Vorwürfe gegen den ranghöchsten Polizisten in Baden-Württemberg, um sexualisierte Gewalt in Behördenstrukturen und um die Beförderungspraxis bei der Polizei. Dies sind strukturelle Themen, die eine zeitlich intensive Auseinandersetzung erfordern. Durch das Hochkochen der Geschehnisse um Innenminister Strobl rücken diese elementaren Themen leider in den Hintergrund. Wir bedauern das.

Wir wollen den Untersuchungsausschuss nutzen, um herauszufinden, ob es strukturelle Probleme der sexualisierten Gewalt in Landesbehörden und bei der Beförderungspraxis innerhalb der Polizei gibt. Dies geht dann am besten, wenn sich alle auf die tatsächliche Thematik besinnen.

Deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal sagen, worum es hier geht. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung durch einen ranghohen Beamten lässt sich nicht auf dem kleinen Dienstweg klären. Denn sexuelle Belästigung das geht gar nicht; das dulden wir nicht. Deswegen ist es richtig, dass dieser Sachverhalt im Ausschuss transparent und lückenlos aufgeklärt wird. Das steht für meine Fraktion im Vordergrund.

Deshalb lassen Sie uns von Ihrer verengten Personaldebatte wieder zurück zur Sachaufklärung kommen. Ihren Antrag lehnen wir aus diesen Gründen mit voller Überzeugung ab. Er ist unbegründet und unseriös. Der Innenminister leistet einen erheblichen Beitrag, um die Polizei personell und sachlich gut auszustatten. Wir danken ihm dafür, dass wir eine gut aufgestellte Polizei haben, dass Baden-Württemberg eines der sichersten Bundesländer in Deutschland ist.

Meine Fraktion wird weiter gut mit Innenminister Thomas Strobl zusammenarbeiten.“