Pix: Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit beibehalten

Die gesamte Rede finden Sie am Ende dieser Seite.

Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der AfD- Fraktion zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg, sagt unser Vorsitzender des Arbeitskreises für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Reinhold Pix:

„Die AfD hält absurderweise weiterhin an ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes fest, mit welchem sie die Möglichkeit der Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit ausnahmslos aus dem Fischereigesetz streichen möchte.

Nachdem ich in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf im vergangenen Jahr bereits deutlich gemacht habe, was meine Fraktion und ich von diesem Gesetzentwurf halten, kann ich das heute gerne noch einmal tun: Wir lehnen den Entwurf ab!

Einer ausnahmslosen Aufhebung des sogenannten Nachtangelverbots, ohne die Möglichkeit der Beschränkung in Schutzgebieten und weiteren besonders sensiblen Gebieten können und wollen wir nicht zustimmen! In empfindlichen Uferbereichen bedeutet nächtliches Angeln massive Störungen und damit verbunden auch hohen Stress für diese Ökosysteme und die darin lebenden Arten – von kleinen Singvögeln bis hin zu großen Säugetieren wie dem Biber.

Und eines ist mir hierbei besonders wichtig zu betonen: Das sehen nicht nur wir so, sondern auch eine Vielzahl der betroffenen Verbände. So befürwortet auch der Landesfischereiverband die Möglichkeit zur Ausnahme in ausgewählten Gebieten und ist damit nicht auf Ihrer Seite! Wenn sogar die Angler*innen selbst Ihr Bestreben nicht unterstützen, wer denn dann, meine Damen und Herren von der AfD?

Die allermeisten Angler*innen haben nämlich ein Verständnis für die Gewässerökosysteme, an denen sie sich bewegen, an denen sie ihrem Hobby in und mit der Natur nachgehen – ein Verständnis, das ihnen von der AfD offenbar fehlt.

Und um im gleichen Zuge sämtliche Missverständnisse auszuräumen: Abseits der von mir zuvor skizzierten problematischen Gebiete wird das Fischen für die Angler*innen in Baden-Württemberg zur Nachtzeit in Zukunft erlaubt sein!

Das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart im vergangenen Jahr hat hierzu eine klare Sprache gesprochen. Diesem bindenden Urteil, nachdem ein allgemeines Nachtangelverbot nicht rechtmäßig ist, folgen wir selbstverständlich, die Urteilsbegründung ist eindeutig. Klar ist für meine Fraktion und mich: Ausnahmen für Schutzgebiete und besonders sensible Gebiete müssen sein und gleichzeitig muss für die Angler*innen transparent und schnell ersichtlich sein, wo welche Regelung gilt – also wo nächtliches Angeln in Zukunft ohne Probleme möglich sein wird und wo die Interessen von Natur- und Artenschutz zur Nachtzeit überwiegen.

Einen unübersichtlichen Flickenteppich wie in anderen Bundesländern brauchen wir in Baden-Württemberg nicht. Hier setzen wir darauf, dass die Regierung unbürokratische, praktikable, digitale Lösungen anbietet.

Allgemein ist es auch im Interesse der Angler*innen, dass wir uns politisch nicht nur mit dem Nachtangeln beschäftigen, sondern auch mit mindestens ebenso wichtigen Themen, wie z.B. den Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gewässer, dem Erhalt seltener Fischarten oder auch dem Einfluss gebietsfremder invasiver Arten. Erfolgreiche Projekte wie das Lachsprogramm Baden-Württemberg müssen wir daher weiter voranbringen.

Ebenso gilt es, neue Projekte im Sinne der Fischerei und des Artenschutzes aufs Gleis zu setzen - beispielsweise das Kormoran-Managementprojekt am Bodensee.

Damit möchte ich es belassen und hoffe, dass die AfD nun verstanden hat, wie vielfältig die Herausforderungen im Kontext der Fischerei in Baden-Württemberg sind und dass nur kompromissfähige Lösungen zum Ziel führen.“