Soziales und Gesellschaft

Corona: "Menschenleben nicht mutwillig aufs Spiel setzen!"

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Die AfD beschwert sich über das Corona-Management der Landesregierung und moniert, die Grundrechte in Baden-Württemberg seien nun gefährdet.

Unsere Sprecherin für Bürgerbeteiligung und Demokratie Nese Erikli wirft der Partei Heuchelei vor:
„Als Verteidiger des Grundrechtsschutzes sind Sie ja bislang nun wirklich nicht aufgefallen – eher als dessen Gegenteil.“

Erikli weiter: „Sie glauben, Sie könnten sich mit Ihrem Antrag zu ‚Sprechern‘ der Bürgerinnen und Bürger aufschwingen, die unter den Corona-Beschränkungen leiden und sich große Sorgen machen.
In Wirklichkeit versuchen Sie jedoch bloß, sich zum Sprachrohr unbewiesener Vorwürfe, Gerüchte und Verschwörungstheorien zu machen.“

„Dass Sie es mit Fakten und der Wissenschaft nicht haben, wissen wir hier im Landtag ja schon lange.
Dass Sie nun aber vielfach nachgewiesene wissenschaftliche Erkenntnisse ignorieren und die Menschen geradezu in ihr Unglück treiben wollen, das geht nun wirklich zu weit.
Ihre Anmerkungen und Anträge zeigen, dass Sie nicht nur nichts vom Corona-Management verstehen, nein: Sie sind auch noch stolz auf den Irrsinn, den Sie hier tagtäglich fabrizieren.“

„Ich kann nur sagen: Gut, dass wir unsere grün-geführte Landesregierung mit unserem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann haben, die bedacht und faktenbasiert Maßnahmen ergreift, um das Virus einzudämmen und gleichzeitig darauf achtet, dass zu weitgehende Vorschläge genau das bleiben:
Vorschläge.
Dazu gehört, die Maßnahmen stetig zu hinterfragen, verfassungsrechtlich zu prüfen und gegebenenfalls an die sich ändernde aktuelle Situation anzupassen.“

„Ein gutes Corona-Management ist das Gegenteil von Ihrem Getöse und dem Gebuhle um Wählerstimmen bei Querdenkern, Verschwörungstheoretikern und Corona-Leugnern.“

„Es gilt, unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren und Menschenleben nicht mutwillig aufs Spiel zu setzen.
Daher sind die Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen notwendig und richtig. Der Staat kommt damit seiner Schutzpflicht für hochrangige Verfassungsgüter nach:
Dem Schutz des Lebens sowie dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit.“