Soziales und Gesellschaft

Antrag: Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

  1. wie das Sozialministerium seine Funktion als oberste Landesjugendbehörde wahrnimmt, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen und flächendeckende Präventionskonzepte zum Kinderschutz in Baden-Württemberg zur Anwendung zu bringen;
  2. welche Konsequenzen sie aus den schweren Missbrauchsfällen im Land − wie beispielsweise jüngst im Breisgau − im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Jugendhilfe erwägt, beispielsweise durch landeseinheitliche Qualitätsstandards zur Sicherung des Kinderschutzes;
  3. welchen Handlungsbedarf sie an der Schnittstelle der Jugendhilfe zu den Familiengerichten sieht, insbesondere bei der Fortbildung und bei den Zugangsvoraussetzungen zur Befähigung als Familienrichterin/Familienrichter;
  4. welche besonderen Herausforderungen sie durch die Verwaltungsstrukturen in Baden-Württemberg sieht, insbesondere bei der Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe der Artikel 2 a und 13 der Landesverfassung sowie bei der Anregung und Förderung der Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach § 82 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII;
  5. wie sie zu einem unabhängigen Monitoring zur Qualität der Jugendhilfe insbesondere im besonders sensiblen Bereich der Hilfen zur Erziehung steht und wie dieses gewährleistet werden kann;
  6. welche Rolle aus ihrer Sicht eine Ombudschaft in der Jugendhilfe, wie sie gegenwärtig in einem landesweiten Modellversuch erprobt wird, bei der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Jugendhilfe spielen kann;
  7. welche landes- und bundesrechtlichen Hindernisse aus ihrer Sicht bestehen, um im Einzelfall den Vorrang der Kinderrechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten und wie die Landesregierung zur Forderung nach einem subjektiven Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf Leistungen im SGB VIII steht;
  8. welche Strukturen, Konzepte und Fortbildungsangebote zur Durchsetzung landeseinheitlicher Qualitätsstandards sie zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen für notwendig erachtet;
  9. welche Strukturen und Konzepte aus anderen Bundesländern sie als beispielhaft bezeichnen würde und welche Überlegungen zum Politik-Transfer nach Baden-Württemberg sie diesbezüglich anstellt.

Begründung:

Der Landtag hat im November 2015 beschlossen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in der Landesverfassung zu verankern. Darüber hinaus hat das Ministerium für Soziales und Integration die Funktion als oberste Landesjugendbehörde inne. Dieser Antrag soll Auskunft darüber geben, welche strukturellen Faktoren diese Funktion beeinflussen und welche Optionen einer Weiterentwicklung diskutiert werden müssen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne unserer Landesverfassung sowie der UN-Kinderrechtskonvention nachhaltig zu verbessern und zu sichern. Neben den strukturellen Herausforderungen sollen sozialrechtliche und sozialpolitische Schlussfolgerungen für Baden-Württem-berg identifiziert werden.